Wichtiger Hinweis: Wenn Sie älter als 58 Jahre sind und ihr Arbeitsverhältnis durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber gekündigt wurde, haben Sie gemäss Art. 38a des Vorsorgereglements die Möglichkeit, eine freiwillige Weiterversicherung abzuschliessen. In diesem Fall verweisen wir Sie auf unser entsprechendes Merkblatt und bitten Sie, das Antragsformular "Externe Versicherung / Weiterversicherung" einzureichen. Sie finden diese Dokumente unter www.blvk.ch |