Informationen
Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Antworten an und füllen Sie die Felder aus. Je nach Antwort sind noch ein Einzahlungsschein und/oder die Unterschrift der Ehegattin oder des Ehegatten notwendig. Die Anmerkungen dazu finden Sie im beiliegenden Merkblatt.

Personendaten nach dem Austritt

Gesundheitliche Situation

Neues Arbeitsverhältnis

Erwerbsunterbruch / Beendigung Anstellung

(Bitte legen Sie das/die Antragsformular/e und den/die Einzahlungsschein/e bei)

Verlässt die versicherte Person die BLVK zwischen dem vollendeten 58. Aliersjahr und dem referenzalter und ist sie weiterhin erwerbstätig oder arbeitslos gemeldet, so hat sie Anspruch auf eine Austrittsleistung, ansonsten werden Altersleistungen fällig.


Wichtiger Hinweis: Wenn Sie älter als 58 Jahre sind und ihr Arbeitsverhältnis durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber gekündigt wurde, haben Sie gemäss Art. 38a des Vorsorgereglements die Möglichkeit, eine freiwillige Weiterversicherung abzuschliessen. In diesem Fall verweisen wir Sie auf unser entsprechendes Merkblatt und bitten Sie, das Antragsformular "Externe Versicherung / Weiterversicherung" einzureichen. Sie finden diese Dokumente unter www.blvk.ch

Barauszahlung der Austrittsleistung

Bitte legen Sie einen Einzahlungsschein der Bank oder Post bei.

Bevor Sie das Formular retournieren, beachten Sie bitte die weitergehenden Hinweise zur Prüfung des Personenstandes für ledige, geschiedene und verwitwete Personen (sprich aktueller Personenstandsnachweis liefern) resp. zur Unterschriftsprüfung für verheiratete Personen oder Personen in eingetragener Partnerschaft.
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