Verlässt die versicherte Person die BLVK zwischen dem vollendeten 58. Aliersjahr und dem referenzalter und ist sie weiterhin erwerbstätig oder arbeitslos gemeldet, so hat sie Anspruch auf eine Austrittsleistung, ansonsten werden Altersleistungen fällig.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie älter als 58 Jahre sind und ihr Arbeitsverhältnis durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber gekündigt wurde, haben Sie gemäss Art. 38a des Vorsorgereglements die Möglichkeit, eine freiwillige Weiterversicherung abzuschliessen. In diesem Fall verweisen wir Sie auf unser entsprechendes Merkblatt und bitten Sie, das Antragsformular "Externe Versicherung / Weiterversicherung" einzureichen. Sie finden diese Dokumente unter www.blvk.ch
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