Hier können Sie Ihre Pensionierung (Rente, Kapitalbezug und Überbrückungsrente) beantragen.

Antragstellerin oder Antragsteller

Zivilstand
Angaben zur Ehegattin oder zum Ehegatten
Kinder unter 25 Jahren, die noch in Ausbildung sind

Bei Kindern ab vollendetem 18. Altersjahr bitte letzte Ausbildungs-/ Immatrikulationsbestätigung beilegen.

Angaben zu Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber

Bitte geben Sie hier an, bei welchen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern / Schulen Sie vor Ihrer Pensionierung gearbeitet haben. Wir werden die zuständigen Stellen über Ihre (Teil-)Pensionierung infomieren.

Angaben zur Pensionierung

Antrag Kapitalbezug

Anstelle der Altersrente können Sie bis zu 100 Prozent des Sparguthabens als Alterskapital beziehen. Dies inklusive allfälligem Zusatzkonto «vorzeitige Pensionierung» oder «Vorfinanzierung Überbrückungsrente». Ein solcher Kapitalbezug führt zu einer entsprechenden Kürzung der Altersrente und der mitversicherten Leistungen. Im Umfang des bezogenen Alterskapitals sind alle entsprechenden reglementarischen Ansprüche gegenüber der BLVK abgegolten.

Eine Überweisung des Kapitalbezugs auf ein Freizügigkeitskonto ist nicht möglich.

Der Antrag auf Kapitalbezug muss spätestens drei Monate vor der Pensionierung bei der BLVK eingetroffen sein. Der Kapitalbezug wird der Steuerbehörde gemeldet.

Überbrückungsrente gemäss Art. 14 Vorsorgereglement

Wenn Sie eine Altersrente beziehen, aber noch keinen Anspruch auf eine AHV-Rente haben, können Sie hier ein Gesuch für eine Überbrückungsrente stellen. Diese wird als Zusatzrente zur Altersrente ausbezahlt und entspricht höchstens der maximalen AHV-Altersrente. Sofern die Überbrückungsrente nicht vorgängig durch freiwillige Einkäufe gemäss Art. 11 Abs. 4 Vorsorgereglement vorfinanziert wurde, führt der Bezug zu einer Kürzung der Altersrente der BLVK ab dem ordentlichen AHV-Rentenalter. Die Kürzung entspricht der Summe der bezogenen Überbrückungsrenten multipliziert mit dem reglementarischen Umwandlungssatz im ordentlichen AHV-Rentenalter.
Ohne Angabe zur Dauer wird die Überbrückungsrente ab Pensionierungsdatum bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters ausgerichtet.

Auszahlungskonto für die Leistungen der BLVK

Gesundheitliche Situation

Unterschrift versicherte Person

Alle Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die für die Versicherung von Bedeutung sind, wie Änderungen des Zivilstandes, Geburten, Todesfälle, Wohnortswechsel (Ausland=Quellensteuer) müssen der BLVK innerhalb von 30 Tagen schriftlich mitgeteilt werden.
Zustimmung Ehegattin oder Ehegatte bei Kapitalbezug

Für verheiratete oder in eingetragener Partnerschaft lebende versicherte Personen ist die Zustimmung der Ehegattin oder des Ehegatten für den Kapitalbezug notwendig. Diese kann auch nach Ablauf der Einreichefrist von 3 Monaten nachgeholt werden. Bitte wählen Sie eine der untenstehenden Möglichkeiten:

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