Die Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK) überprüft, inwieweit ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse gemäss Art. 60a ff. BVV 2 vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden darf. Erläuterungen zu den folgenden Fragen finden Sie auf dem Merkblatt «Freiwillige Einkäufe».
Das vollständige Ausfüllen dieser Selbstdeklaration ist vor jedem Einkauf obligatorisch. Sofern der von Ihnen gewünschte Einkauf möglich ist, erhalten Sie ungefähr 30 Tage vor der geplanten Einlage einen individuellen Einzahlungsschein. Dieser darf nur für den vorgesehenen Zahlungszweck verwendet werden.
Sollte der freiwillige Einkauf nicht wie geplant möglich sein, wird Sie die BLVK kontaktieren und das weitere Vorgehen besprechen.
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