Wählen Sie Ihren Sparplan

In Anwendung von Art. 9 Abs. 4 des Vorsorgereglements beantrage ich ab 1. Januar des nächsten Jahres die Sparversicherung in folgendem Sparplan:

Die Versicherten der BLVK sind grundsätzlich im Sparplan Standard versichert. Sie haben jedoch einmal jährlich bis 30. November des laufenden Jahres die Gelegenheit, ihren Sparplan per 1. Januar des folgenden Jahres zu ändern. Der Sparplan bleibt bestehen bis zum nächsten Antrag auf Wechsel des Sparplans. Im Sparplan Minus werden 2% (absolute Zahl) weniger Sparbeiträge erhoben als im Sparplan Standard. Im Sparplan Plus sind es 2% (absolute Zahl) mehr. Die Arbeitgebenden bezahlen immer die Beiträge gemäss Sparplan Standard.


Sparbeiträge in Prozent des versicherten Lohns:


Arbeitnehmende

Arbeitgebende

Alter

Sparplan Minus

Sparplan Standard

Sparplan Plus

Alle Sparpläne

17 - 24

-

-

-

-

25 - 29

3.50

5.50

7.50

5.50

30 - 34

5.00

7.00

9.00

7.00

35 - 39

6.50

8.50

10.50

9.00

40 - 44

8.25

10.25

12.25

10.75

45 - 49

8.75

10.75

12.75

13.25

50 - 54

8.75

10.75

12.75

16.25

55 - 59

9.30

11.30

13.30

19.20

60 - 65

8.50

10.50

12.50

20.00

66 - 70

8.00

10.00

12.00

10.00

Hinweis: Für die Risikoleistungen (Invalidenrente und Hinterlassenenleistungen) werden die bis zum ordentlichen Rentenalter fehlenden Sparbeiträge gemäss Sparplan Standard berücksichtigt.

Damit der neue Sparplan ab 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft tritt, bitten wir um Zustellung dieses Antrags bis spätestens 30.November des laufenden Jahres.
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