Informationen

Ihr Gesuch für eine Weiterversicherung oder eine externe Versicherung muss mit diesem Formular schriftlich beantragt werden. Die Weiterversicherung oder externe Versicherung können Sie auf Ende jeden Monats – unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen - beenden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.


Die detaillierten Bestimmungen zu den einzelnen Versicherungsmöglichkeiten, den geschuldeten Beiträgen und der Beitragshöhe entnehmen Sie dem Vorsorgereglement respektive den Anhängen dazu.

Antragstellerin / Antragsteller

Versicherungsbeginn

Wahl der Versicherung

  • Versicherte Personen die ab Alter 56 und vor Alter 58 aus der obligatorischen Versicherung ausscheiden, können die externe Versicherung beantragen.
  • Das Gesuch muss innerhalb von 60 Tagen nach Beendigung der Anstellung beantragt werden.
  • Versicherte Personen, deren Jahreslohn sich nach dem 58. Altersjahr um höchstens die Hälfte reduziert, können diese Weiterversicherung beantragen.
  • Das Gesuch um Beibehaltung des versicherten Lohns muss spätestens per Ende des der Reduktion folgenden Monats bei der BLVK eingetroffen sein.
  • Versicherte Personen, deren Arbeitsverhältnis nach Vollendung des 58. Altersjahrs durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber aufgelöst wird, können diese Weiterversicherung beantragen.
  • Das Gesuch muss innerhalb von 60 Tagen nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses der BLVK zusammen mit einer Kopie des Kündigungsschreibens der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers eingereicht werden.
  • Auf Verlangen der versicherten Person kann auch nur die Hälfte des letzten Lohns versichert werden. Die Risikoversicherung für Invalidität und Tod ist obligatorisch. Die Weiterführung der Altersversicherung (Leisten von Sparbeiträgen) ist freiwillig.
  • Zusätzliche Optionen für die Weiterversicherung gemäss Art. 38a:
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